Fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist nach Ansicht von Clemens Dannenbeck und Carmen Dorrance zu befürchten, dass der darauf zurückzuführende politische Handlungsdruck verebbt und Umsetzungsbemühungen zunehmend Good-Practice-Projekten zugewiesen werden. Gegenwärtig im Bereich in der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit tätige Professionelle sollten demgegenüber eine Aufforderung sehen, sich umgehend mit den Konsequenzen des verbürgten Rechts aller Menschen auf uneingeschränkte und selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen auseinanderzusetzen. |
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Den Ausführungen von Beate Evers zu einem Teilbereich der Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt eine an konkrete Erfahrungen gebundene Perspektive zugrunde, nämlich die Kenntnisse aus den Angeboten der Caritas in der Diözese Münster und die persönlichen Erfahrungen aus der Jugendhilfe sowie vielen sozialpolitischen Entwicklungen und Grundsatzfragen. Das heißt, es wird nicht der Anspruch erhoben, eine Übersicht über das gesamte Feld zu geben, sondern es sollen Anregungen gegeben werden, im Sinne umfassender Inklusion das Potenzial und den Erfahrungsschatz von bisherigen »Sondersystemen« ohne Scheuklappen zu nutzen. |
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Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen ist ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt für alle, um die Unterschiedlichkeit zu verstehen und anzuerkennen, mit ihr umzugehen und neue Solidaritäten zu entwickeln. Allerdings müssen, bei allem Willen und grundsätzlich positiv konstruktiver Einstellung zum gemeinsamen Lernen im offenen Ganztag, die Rahmenbedingungen stimmen. Daran muss – so Christiane Specht-Schäfer – gearbeitet werden, hier ist die Politik gefordert. Es bedarf einer intensiven Diskussion, denn war schon das Konzept der Offenen Ganztagsgrundschule eine besondere Herausforderung für Schule und Jugendhilfe, eine inklusive offene Ganztagsgrundschule ist dies noch in einer ganz besonderen Weise. |
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Grundlage der Ausführungen von Peter Schruth zu den Perspektiven der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Opferinteressen ehemaliger Heimkinder sind seine Erfahrungen als Begleit- bzw. Ombudsperson der Betroffenen im Aufarbeitungsprozess seit 2009 – zuerst am Runden Tisch Heimerziehung, später in Arbeitsgruppen mit Betroffenen zur Gestaltung der Fondslösung. Ausgangspunkt seiner Antwortsuche ist die Frage, was das Thema dieser Opfergruppe eigentlich wieder öffentlich aktuell gemacht hat und inwieweit es zivilgesellschaftlich entscheidend befördert wurde? |
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np 2/14: Engagement, Symbolik und Identität. Zu Selbstverständnissen und Motiven v. TafelhelferInnenDer Beitrag von Christian Eberlei und Katja Maar widmet sich der Darstellung zentraler Forschungsergebnisse zum sozialen Engagement im Bereich der Lebensmitteltafeln, die im Rahmen eines vom Land Baden-Württemberg finanzierten Forschungsprojekts entstanden sind. Der Fokus richtet sich dabei auf die Perspektive der TafelhelferInnen, denn insbesondere die Erhebung und Analyse von Handlungsmotiven der überwiegend ehrenamtlichen HelferInnen stellt für das Feld der Tafeln nach wie vor ein Forschungsdesiderat dar. |
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Thomas Meysen beschäftigt sich in seinem Beitrag zur Gesamtzuständigkeit im SGB VIII mit den als dysfunktional wahrgenommenen Trennlinien, die das Recht zieht, was die UN-Behindertenrechtskonvention und die Inklusionsdebatte mit der Gesamtzuständigkeit zu tun haben, welche organisationssoziologischen Widerstände zu bearbeiten, welche rechtlichen Fragen zu beantworten und ethischen Dilemmata auf dem Weg zur Gesamtzuständigkeit noch aufzulösen sind und welche Aussichten es gibt.
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Die Replik von Christian Bernzen auf die Ausführungen von Thomas Meysen bezieht sich auf dessen Aussage, dass die Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland nicht für alle Kinder und ihre Familien zuständig ist. Seiner Meinung nach wäre es hilfreicher, wenn der notwendige Diskurs über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe seines defizitären Tones beraubt und der Blick auf gelingende Kooperationen und deren Rahmenbedingungen freigelegt würde. |
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Die Rezeption der aktuellen Inklusionsdiskussion in der Sozialen Arbeit sollte – so Albrecht Rohrmann – ihren Ausgangspunkt von einer Verortung im Kontext der Menschenrechte nehmen und die Verwendung nicht unmittelbar mit sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Theorien harmonisieren oder die mit dem Ansatz intendierten Ansprüche mit Blick auf diese Theorien verwerfen. |
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Georg Theunissen gibt in seinen Ausführungen, einen Überblick über Entwicklungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, wobei unter anderem sichtbar wird, dass dieses Thema wachsende Aufmerksamkeit erfährt und es bereits viele Bemühungen gibt, die Angebotspalette inklusiv zu denken und zu organisieren. |
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