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Den Ausführungen von Beate Evers zu einem Teilbereich der Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt eine an konkrete Erfahrungen gebundene Perspektive zugrunde, nämlich die Kenntnisse aus den Angeboten der Caritas in der Diözese Münster und die persönlichen Erfahrungen aus der Jugendhilfe sowie vielen sozialpolitischen Entwicklungen und Grundsatzfragen. Das heißt, es wird nicht der Anspruch erhoben, eine Übersicht über das gesamte Feld zu geben, sondern es sollen Anregungen gegeben werden, im Sinne umfassender Inklusion das Potenzial und den Erfahrungsschatz von bisherigen »Sondersystemen« ohne Scheuklappen zu nutzen.
Beate Evers Gibt es nun nach der gemeinsamen Erziehung das gemeinsame Lernen? Und nach dem gemeinsamen Lernen die inklusive Gesellschaft? (S. 158-166)
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