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Die aktuellsten Einzelbeiträge erscheinen zuerst.
Michael Rehder und Ullrich Bauer fassen in ihrem Beitrag Ergebnisse einer ethnografischen Feldforschung des Zentrums für Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter (ZPI) vor. Übergeordnetes Ziel war es, eine praxisfokussierte Beschreibung sozialpädagogischer Fallverläufe mit psychisch belasteten Eltern aus der Nah- bzw. Innenperspektive zu leisten. Es sollte ein »bottom-up«-Blick in die alltäglichen Arbeitsherausforderungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit psychisch belasteten Eltern bzw. Familien gegeben werden. Die Leitmethode stellte die freie teilnehmende Beobachtung dar. Die Realisierungsphase der Feldforschung erstreckte sich über ungefähr ein Jahr, erfolgte dabei über die zeitlich limitierte berufliche Eingliederung als Praktikant in die berufliche Praxis der Jugendhilfe. Die Forschung wurde nicht verdeckt und mit Einverständnis der Beteiligten durchgeführt. |
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Vordringliche Aufgabe der unterschiedlichen Akteure im Feld der Jugendforschung ist nach Benno Hafeneger, mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen jugendliche Wirklichkeiten und deren Selbstsozialisation empirisch zu beschreiben und zu deuten; weiter Jugendliche zu unterstützen, damit diese selbst »zur Sprache« kommen. Dabei wäre auch die Diskussion um eine offensive und partizipatorische Jugendpolitik als Querschnittspolitik wieder aufzunehmen, die sich mit politischer Robustheit als einmischender (kommunalpolitischer) Akteur versteht, ohne in die problematische »Mitmachfalle« zu geraten. Ein solches Verständnis von Jugendpolitik zielt auf die Lebenswelten der Jugendlichen und politische Partizipation in deren konkreten Sozialräumen. In einem solchen Produktionsprozess thematisieren Jugendliche ihre Bedingungen des Heranwachsens und werden selbst zu eigensinnigen Produzenten von Bildern »über« sich; so können produktive Diagnosen und Jugenddiskurse von ihnen ausgehen beziehungsweise »von unten« stimuliert werden. |
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Sie erhalten hiermit zwei Beiträge von Hans Thiersch und Norbert Struck zu dem Special "40 Jahre Martin-Bonhoeffer-Häuser – Zur Geschichte und Gegenwart der Heimerziehung":
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Nach Jan V. Wirth ist die differenzierungstheoretische Systemtheorie in der Lage, die Beobachterrelativität von Annahmen über Hilfsbedürftigkeit systematisch zu berücksichtigen. Zudem sind Systemtheorien Sozialer Arbeit aufgrund ihrer immanenten Mehrperspektivität in der Lage, das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft nicht nur als Konfliktverhältnis, sondern zugleich auch als Ermöglichungsverhältnis zu beschreiben, in dem Zurechnungsprozesse beziehungsweise die soziale Konstruktion und Durchsetzung bestimmter Zurechnungen auf Gesellschaft beziehungsweise Individuum eine entscheidende Rolle spielen. Mit systemtheoretischen Bestimmungen, die Soziale Arbeit als organisierte Hilfe in der primär funktional differenzierten Gesellschaft skizzieren, lassen sich schließlich produktive Annahmen im Hinblick auf das Entstehen von Hilfsbedürftigkeit im Lebensverlauf entwickeln. |
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Kathrin Klein-Zimmer, Katharina Mangold und Anja Wrulich verfolgen in ihrem Beitrag das Ziel, die Metaphorik der Grenze und Grenzbearbeitung nutzbar zu machen und auf den Forschungsgegenstand »Jugend und Transnationalität« anzuwenden. Damit lassen sich beide Konstrukte – Jugend und Transnationalität – durch eine grenzanalytische Perspektive aufeinander beziehen. Transnationalität hat eine Affinität zu Grenzen, da hier von der Überschreitung nationaler Grenzen ausgegangen wird, und auch Jugend wird mit der Überschreitung, Bearbeitung und Veränderung von vielfältigen Grenzen, wie beispielsweise Altersgrenzen, Geschlechtsgrenzen, Milieugrenzen oder Generationsgrenzen, assoziiert. |
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Ausgehend von einem dynamischen Altersbegriff, der ab dem 50. Lebensjahr und nicht erst mit Eintritt ins übliche Renten- oder Pensionsalter angesetzt wird, befasst sich Georg Theunissen zunächst mit der Lebenserwartung sowie mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensbesonderheiten im Alter bevor Erkenntnisse hinsichtlich des Ausprägungsgrads autismustypischer Merkmale im Zuge des Älterwerdens zusammengetragen und diskutiert werden. Daran anknüpfend werden Leitgedanken zeitgemäßer Behindertenarbeit aufgegriffen und unter Beachtung der skizzierten Befunde aus der Sicht betroffener Personen für die Praxis reflektiert. |
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In ihrer Spurensuche fokussieren Stefan Köngeter und Christian Reutlinger auf die USamerikanische Debatte um die Bedeutung von community, wie sie Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts geführt wurde. Diese Konferenzreihe ist zum einen für die US-amerikanische Soziale Arbeit von zentraler Bedeutung. Zum anderen aber emergierte dort zwischen 1890 und 1935 die sogenannte »Methodentrias« von Einzelfallhilfe (social case work), sozialer Gruppenarbeit (social group work) und Gemeinwesenarbeit (community organization), die für die Soziale Arbeit im Nachkriegsdeutschland von entscheidender Bedeutung geworden ist und durch die die Gemeinwesenarbeit zu einem festen Bestandteil der Sozialen Arbeit in Deutschland wurde. |
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Was bedeutet eine erkrankte Normalität für den Menschen, der sie doch stets als Orientierungspunkt seiner Gesundheit ansah? Wie steht es tatsächlich um den Gesundheitszustand der Normalität? Ist sie ernstlich bedroht oder sind es doch wir Menschen, die der Behandlung bedürfen? Ist ihre Erkrankung aufzuhalten, können wir sie denn noch retten und sollten wir es überhaupt? Diesen und weiteren Fragen geht Nicoletta Rapetti nach, um Antworten zu suchen darauf, ob wir einer bestimmten Normalität bedürfen oder ob wir die Gelegenheit besser nutzen sollten, uns gebührend von ihr zu verabschieden. |
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Obwohl der Zusammenhang mit der Politik für die Soziale Arbeit per se relevant und die Frage nach ihm natürlich nicht neu ist, scheint sich derzeit ein besonderes Interesse zu artikulieren. Es verbindet sich mit der Wahrnehmung nachhaltiger Veränderungen der politisch ermöglichten Handlungsvoraussetzungen Sozialer Arbeit in den vergangenen Jahren. Der Beitrag von Bernd Dollinger knüpft an diese Tatsache an. Es wird eine empirische Studie vorgestellt, mit der im Politikfeld »Jugendkriminalität« analysiert wird, wie die Soziale Arbeit in der Politik adressiert wird, welche Erwartungen an sozialpädagogisches Handeln sich zeigen und wie sich dies längerfristig änderte. |
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Ihre sozialpädagogischen Skizzen gliedert Karin Bock in drei größere Teile: Zuerst stellt sie ihre Zugänge zum Begriff der »Lebenswelt« vor. Daran schließen sich Überlegungen zur Kontextualisierung des Begriffes »Ort« an, die sie versucht mit Überlegungen aus der Anthropologie resp. Ethnologie und Ethnofiktion zu verbinden. Schließlich folgen Hinweise auf den »Raumbegriff«, die als »Zwischen-Räume« überschrieben sind und die ihr im Fortgang der Argumentation bedeutsam erschienen. Ein vorläufiges Fazit soll dann die vorgestellten Überlegungen sozialpädagogisch bündeln.
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Nach Darlegung, wie die Interessen von Kindern verstanden werden können, geht Manfred Liebel auf die Frage ein, warum der Bezug auf Kinderinteressen weiterführend ist als der in Deutschland gebräuchliche Verweis auf das »Kindeswohl« und erläutert dann, warum die Vertretung von Kinderinteressen notwendig ist und worin ihre Aufgaben bestehen können, inwiefern sie aber auch auf eine spezifische Legitimation angewiesen ist, worin diese bestehen kann und wovon sie abhängt. Abschließend wird versucht, eine Brücke von den Interessen gegenwärtig lebender Kinder zu den Interessen zukünftiger Generationen zu schlagen.
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Wie können pädagogische Professionen einer Klientel »gerecht« werden, sie also fördern und fordern, auch wenn es sich um extrem belastete, entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche handelt? Christian Wevelsiep beschäftigt sich dementsprechend mit der Frage, was denn eigentlich als Kompetenz oder als Aufgabe einer Pädagogik bei Entwicklungsstörungen zu betrachten wäre, wobei zu beachten ist, dass damit eine Reihe von Teilfragen mitzudenken sind, die sowohl die allgemeine erziehungswissenschaftliche Einschätzung als auch die spezifischere Sonderpädagogik betreffen.
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Das von Elisabeth Müller, Andrea Gerber und Sonja Markwalder vorgestellte Forschungsprojekt ordnet sich in den Rahmen des Bildungsauftrages einer Schweizer Hochschule für Soziale Arbeit ein. Vor dem Hintergrund der Frage, wie Reflexion und Selbstreflexion am Lernort Hochschule gefördert werden können, fokussiert es auf den Aspekt der Selbstreflexion. Es sollen Erkenntnisse im Hinblick auf didaktisch-methodische Einflussmöglichkeiten ebenso wie im Hinblick auf die Erarbeitung von Grundlagen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Lehrangebote in Bezug auf die Förderung der Fähigkeit zur Selbstreflexion gewonnen werden.
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Ziel der Ausführungen von Benedikt Hopmann ist, mit dem Hinweis auf bestehende Fallstricke einen Beitrag zur Konturierung des zukünftigen Auftrags der Hilfen zur Erziehung zur inklusiven Förderung ihrer Adressatinnen und Adressaten zu leisten. Um den Inklusionsbegriff für die Hilfen zur Erziehung professionell und disziplinär anschlussfähig zu gestalten, schlägt er die Adaption des Capability Approach vor. |
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Georg Theunissen gibt in seinen Ausführungen, einen Überblick über Entwicklungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, wobei unter anderem sichtbar wird, dass dieses Thema wachsende Aufmerksamkeit erfährt und es bereits viele Bemühungen gibt, die Angebotspalette inklusiv zu denken und zu organisieren. |
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Zu den Diskussionen um Inklusion im Hinblick auf die Kinder- und Jugendhilfe bietet Norbert Struck einige Beobachtungen und Sortierungsversuche im laufenden Prozess an. Dazu beschäftigt er sich unter anderem mit verschiedenen Erklärungen – wie der Salamanca-Erklärung, Konventionen – wie der UN-Behindertenrechtskonvention und Berichten – wie dem Achten Jugendbericht, die alle zum Thema Behinderung veröffentlicht wurden. |
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Thomas Meysen beschäftigt sich in seinem Beitrag zur Gesamtzuständigkeit im SGB VIII mit den als dysfunktional wahrgenommenen Trennlinien, die das Recht zieht, was die UN-Behindertenrechtskonvention und die Inklusionsdebatte mit der Gesamtzuständigkeit zu tun haben, welche organisationssoziologischen Widerstände zu bearbeiten, welche rechtlichen Fragen zu beantworten und ethischen Dilemmata auf dem Weg zur Gesamtzuständigkeit noch aufzulösen sind und welche Aussichten es gibt.
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Die Rezeption der aktuellen Inklusionsdiskussion in der Sozialen Arbeit sollte – so Albrecht Rohrmann – ihren Ausgangspunkt von einer Verortung im Kontext der Menschenrechte nehmen und die Verwendung nicht unmittelbar mit sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Theorien harmonisieren oder die mit dem Ansatz intendierten Ansprüche mit Blick auf diese Theorien verwerfen. |
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Die Replik von Christian Bernzen auf die Ausführungen von Thomas Meysen bezieht sich auf dessen Aussage, dass die Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland nicht für alle Kinder und ihre Familien zuständig ist. Seiner Meinung nach wäre es hilfreicher, wenn der notwendige Diskurs über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe seines defizitären Tones beraubt und der Blick auf gelingende Kooperationen und deren Rahmenbedingungen freigelegt würde. |
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Der Beitrag von Gila Schindler zielt weniger auf die theoretisch abstrakten Fragen der Inklusion ab, als mehr auf die pragmatisch konkreten Wünsche der Betroffenen und ihrer Verwirklichung. Es geht in der anwaltlichen Praxis darum, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu Leistungen zu verhelfen, die ihre besonderen Bedingungen berücksichtigen und so umfänglich wie gewünscht und möglich Teilhabechancen realisieren. |
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